AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rügen Phönix Appartements Göhren
Waldstraße 1
18586 Göhren
1. Geltungsbereich und Vertragsart
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienappartements zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von Rügen Phönix Appartements (nachfolgend „Vermieter“).
Es handelt sich um einen Beherbergungsvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB.
2. Vertragsabschluss
Mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises zu verlangen. Der Vertrag bleibt auch ohne Zahlung der Anzahlung wirksam; der Vermieter ist jedoch berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
3. Zahlungsbedingungen
15 % Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
Restzahlung spätestens 7 Werktage vor Anreise
Maßgeblich ist der Zahlungseingang
Bankverbindung:
IBAN: DE72 1505 0500 0830 1907 40
BIC: NOLADE21GRW
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
4. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
Am Abreisetag ist das Appartement bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu übergeben.
Bei verspäteter Räumung ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.
5. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft pfleglich zu behandeln und Hausordnung sowie örtliche Bestimmungen einzuhalten.
6. Kurtaxe
Die Kurtaxe wird gemäß der jeweils gültigen Satzung der Kurverwaltung erhoben.
Der Vermieter handelt insoweit lediglich als Inkassostelle.
Ansprüche aus Leistungen der Kurverwaltung richten sich ausschließlich gegen diese.
7. Rücktritt des Mieters (Stornierung)
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform.
Im Falle des Rücktritts ist der Vermieter berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt:
ab 30 Tagen vor Anreise: 50 %
ab 14 Tagen vor Anreise: 100 %
Die Entschädigung bemisst sich am vereinbarten Übernachtungspreis.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vermietung anrechnen zu lassen.
8. Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die Anzahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht geleistet wird,
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
die Unterkunft unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurde,
der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts entstehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche.
9. Ersatzmieter
Der Mieter ist berechtigt, bis Reisebeginn einen geeigneten Ersatzmieter zu benennen.
Der Vermieter kann dem Eintritt widersprechen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen.
Der ursprüngliche Mieter bleibt bis zur Vertragsübernahme Gesamtschuldner.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Störungen oder Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen (z. B. öffentliche Baustellen, Strom- oder Wasserausfälle), ist ausgeschlossen, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden.
Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
12. Höhere Gewalt
Kann der Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg) nicht angetreten oder durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Erfüllungsort ist Göhren.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Stralsund.