1. Abschluss des Vertrages
Mit der Unterschrift des Mieters auf der Reservierungsbestätigung/Angebot bis zum angegebenen Termin ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen. Erfolgt keine Anzahlung zu dem auf der Bestätigung vereinbarten Termin (siehe Punkt 2.) ist der Vertrag insofern nicht rechtskräftig, dass die Wohnung nur seitens der Rügen Phönix Appartements weiter vermietet werden kann.
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2. Bezahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 15 % ist innerhalb von 2 Wochen nach Bestätigung der Reservierung zu leisten:
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3. Anreise und Abreise
Bei Anreise meldet sich der Mieter im Büro von Rügen Phönix Appartements in der Elisenstraße 12 und erhält dort die Schlüssel und die Kurkarte.
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4. Leistungen
In der Reservierungsbestätigung/Angebot sind die Leistungen beschrieben. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Kurtaxe und die Leistungen, die sich daraus ergeben, sind in der Satzung der Kurverwaltung festgeschrieben. Die Kurtaxe wird vom Vermieter nur kassiert und an die Kurverwaltung weitergeleitet. Bei nicht erbrachten Leistungen haftet die Kurverwaltung.
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5. Rücktritt/Umbuchung
5.1. Bis zur Unterschriftsleistung, welche spätesten bis zum genannten Termin erfolgt sein muss, hat der Mieter das Recht, ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu stornieren. Sobald die Unterschriftsleistung erfolgt ist, gelten die genannten Stornierungskosten. 5.2. Ebenso hat Rügen Phönix Appartements das Recht, von einer bestätigten Buchung bis zum genannten Termin der Unterschriftsleistung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. 5.3. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden folgende Stornierungskosten unsererseits berechnet:
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6. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderung
6.1. Rügen Phönix Appartements ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Darüber wird der Mieter unverzüglich unterrichtet und es wird ihm mit einer Frist von 7 Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten, sofern die Änderungen nicht nur geringfügig sind. 6.2. Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Mieter ersetzen lassen, den er Rügen Phönix Appartements zu benennen hat. Dieser neue Mieter hat seine übernommenen Rechte und Pflichten zu bestätigen.
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7. Haftung
Für während des Aufenthaltes des Mieters an der Wohnung bzw. deren Einrichtung entstandene Schäden, welche durch den Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter. Diese Schäden sind unverzüglich Rügen Phönix Appartements anzuzeigen.
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8. Haftungsausschluss
Wir haften nicht für am Urlaubsort eingetretene Umstände, die nicht durch uns beeinflusst werden können (öffentliche bzw. private Straßenbaustellen, Stromausfall, Störungen in der Wasserversorgung, etc.). Der Haftungsausschluss gilt weiterhin für „höhere Gewalt“. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und Rügen Phönix Appartements Göhren entstehenden Streitigkeiten ist Bergen/Rügen oder Stralsund. |